Versicherung kündigen
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Im Jahr 2008 wurde das alte
Versicherungsvertragsrecht von 1908 durch ein Neues
ersetzt. Damit wurden auch die Rechte der Versicherungsnehmer verbessert.
Beim Vertragsabschluß muss jeder Versicherungsnehmer bestätigen, dass er die
Produktinformationsblätter, sowie Versicherungsbedingungen und die
Verbraucherinformationen erhalten hat. Wenn irgend ein Schriftstück nicht
ausgehändigt wurde, kann die abgeschlossene Versicherung jederzeit ohne Grund
und ohne Fristen gekündigt werden.
Bei Lebens- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen steht oft ein Kündigungsrecht
zum Ende des Versicherungsjahres in den Bedingungen. In Wirklichkeit können sie
diese jederzeit kündigen und die Beitragszahlung einstellen. Auch Mahnungen,
oder Drohungen der Versicherer sind unwirksam.
Privatpatienten können ihre PKV regulär entsprechend den jeweiligen
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten der Versicherer kündigen
(Vertragslaufzeit ist oft 2 Jahre).
Das außerordentliche Kündigungsrecht gibt es bei jeder Veränderung des Beitrages
(egal ob Erhöhung, oder Senkung). Der Vertrag kann dann innerhalb von einem
Monat gekündigt werden (entscheidend ist der tatsächliche Eingang des
Schreibens, dazu immer den Briefumschlag mit dem Poststempel aufbewahren).
Eine KFZ Haftpflicht Versicherung kann regulär bis zum 30.11.des Jahres (Datum
des Poststempels) gekündigt werden. Kaskoversicherungen haben drei Monate
Kündigungsfrist. Bei jeder Beitragserhöhung gilt das
Sonderkündigungsrecht.
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