Informationen zur Kündigung von Rechtschutzversicherungen
Rechtschutzersicherung kündigen
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Zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Rechtschutzversicherung kündigen?
Eine Rechtschutzversicherung ist eine überaus sinnvolle Angelegenheit, die jeder
haben sollte. Es gibt sie in den verschiedensten Varianten und schützt im Alltag
zum Beispiel bei Unfällen im Verkehr oder bei ungerechtfertigter Kündigung des
Arbeitsplatzes. Für gewöhnlich können auch Familienangehörige kostenfrei
mitversichert werden. Dennoch können die Gründe für eine Kündigung vielfältig
sein. Aber man sollte sich die Kündigung der Rechtschutzversicherung sehr gut
überlegen. Gründe für eine Kündigung sind zum Beispiel, dass der Versicherte
eine zu teure Rechtschutzversicherung hat und bei einem anderen Unternehmen eine
neue Versicherung zu einem günstigeren Tarif, aber bei gleicher Leistung
abschließen möchte. Hier kann die Versicherung mit einer Frist von drei Monaten
zum Vertragsende schriftlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Allerdings ist zu beachten, dass ein Abschluss der Versicherung automatisch
immer für drei Jahre gültig ist. Daher sollte jeder Versicherte auf seinen
Versicherungsschein schauen, wie lange der Vertrag bereits läuft. Unbedingt
einhalten sollte der Versicherte, dass er noch nicht vor der Kündigung einen
neuen Vertrag abschließt, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Allerdings
gibt es bei der Rechtschutzversicherung auch eine Form der außerordentlichen
Kündigung. Diese kommt dann zum tragen, wenn das Unternehmen die Beiträge
erhöht, aber nicht dementsprechend auch die Leistungen anpasst. Ebenfalls ist
das Unternehmen dazu verpflichtet, einen Monat vor Inkrafttreten der
Beitragsanpassung ihre Versicherten in Schriftform zu informieren. Hierbei ist
eine Form der schriftlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Mitteilung erforderlich. Zu dem
Sonderkündigungsrecht gehört auch, wenn das Versicherungsunternehmen sich
weigert, einen Schaden zu regulieren oder wenn ein Schaden bereits gezahlt
wurde. Dann hat der Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit, die Kündigung
ordnungsgemäß schriftlich zu kündigen. Hat der Versicherte eine
Verkehrsrechtschutz und das Auto befindet sich nicht mehr in seinem Besitz, sei
es durch Verkauf, Unfall oder Verschrottung, dann kann ebenfalls die
Rechtschutzversicherung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt auch bei Tod des
Versicherten oder bei einer Firmenrechtschutz durch Auflösung des Betriebes.
Dieses nennt sich dann Kündigung durch Risikofortfall oder Wagnisfortfall. Eine
weitere Form des Sonderkündigungsrechtes kommt dann zum Tragen, wenn innerhalb
von einem Jahr zwei Schäden reguliert wurden. Dann hat allerdings nicht nur der
Versicherte das Recht, die Versicherung innerhalb von vier Wochen zu kündigen,
sondern auch die Versicherungsgesellschaft.