Informationen zur Kündigung von Krankenversicherungen
Krankenversicherung kündigen
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Zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Krankenversicherung kündigen?
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2002 die Kündigungsfristen für Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen geändert. Das heißt für Pflichtmitglieder als auch
für freiwillig Versicherte kann die Mitgliedschaft bei einer Frist von zwei
Monaten immer zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Ist ein Wechsel der
Grund für die Kündigung der Krankenkasse, so sollte bedacht werden, dass die
Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse mindestens 18 Monate dauern muss. Das
gilt jedoch nicht, wenn freiwillige Mitglieder kündigen, um einer privaten
Krankenversicherung beizutreten oder wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht
hat. Pflichtversicherte können zu allen gesetzlichen Krankenkassen wechseln, die
sich den Pflichtversicherten in deren Bundesland eröffnet haben. Der Wechsel
innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen bedarf es lediglich einem formlosen
Kündigungsschreiben. Unter Einhalt der gesetzlichen Kündigungsfristen kann
sodann eine Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse beantragt werden. Auch
durch einen Wechsel des Arbeitgebers fallen die Kündigungsfristen nicht weg.
Das Eintreten in eine private Krankenversicherung gestaltet sich etwas
schwieriger. Hier ist ein Mindesteinkommen vorgeschrieben, welches in den
letzten drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ist dieser
Umstand gegeben, kann Anfang des 4. Jahres in die private Krankenversicherung
gewechselt werden. Ebenso ist bei den meisten privaten Krankenversicherungen
eine Gesundheitsprüfung fällig. Die private Krankenversicherung ist im Gegensatz
zu den gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, jeden Bewerber
aufzunehmen. Aus diesem Grund sollten Antragssteller hier erst die
Antragsprüfung abwarten, bevor sie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenkasse kündigen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen eine Mitgliedschaft erst
bescheinigen, wenn auch die Kündigungsbestätigung der vorherigen Krankenkasse
vorliegt. Diese wiederum muss die Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen
bestätigen.
Bevor sich Mitglieder der Krankenkassen zu einer Kündigung entschließen und
somit auch zu einem Wechsel der Krankenkassen, sollten die verschiedenen
Anbieter miteinander verglichen werden. Hier sollte das Augenmerk jedoch nicht
nur auf die günstigsten Beiträge liegen, sondern eher auf die Leistungen, die
angeboten werden. Nur wenn ein gutes Preis/Leistungsverhältnis erkennbar ist,
lohnt sich das Kündigen der Krankenkasse, um in eine andere Krankenkasse zu
wechseln.