In Deutschland herrscht eine freie Krankenkassenwahl, das heißt, dass jeder
Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenkasse selber auswählen kann. Aber auch
nur, wenn diese Krankenkasse in dem gleichen Bundesland, in dem der Arbeitnehmer
seinen Wohnsitz oder seine Arbeit hat, geöffnet ist.
Wenn man einen erfolgreichen Krankenkassenwechsel durchführen will, so muss man
zunächst einmal eine Kündigung bei der alten
Krankenkasse vornehmen. Jedoch
kommt es hier häufig zu Problemen, da die Kündigung nicht die neue Krankenkasse
übernimmt, sondern man selber eine Kündigung einreichen muss. Am besten schickt
man eine Kündigung mit einem sogenannten Rückschein ab oder man gibt seine
jeweilige Kündigung bei der nächsten Geschäftsstelle der Krankenkasse ab. Bei
fast jeder Krankenkasse gibt es eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum
Monatsende.
Die alte Krankenkasse hat einen Zeitraum von 14 Tagen um dem Arbeitnehmer eine
Kündigungsbestätigung auszustellen. Hat der Arbeitnehmer diese bekommen, so
sollte man diese mit dem Eintrittsformular rechtzeitig an die neue Krankenkasse
senden.
Nach einem erfolgreichen Wechsel ist man für 18 Monate an die neue Krankenkasse
gebunden. Des Weiteren gibt es ein
Sonderkündigungsrecht, wenn ein erstmaliger Zusatzbeitrag von den
Krankenkassen erhoben wird bzw. wenn diese bereits einen Zusatzbeitrag erhoben
hat und diesen erhöht. Das gleiche gilt, wenn Mitgliedern ein Teil der Beiträgen
zurück erstattet, reduziert oder einstellt. In diesen bestimmten Fällen kann die
Sonderkündigung bis zur erstmaligen Einforderung oder der erstmaligen erhöhten
Einforderung des Beitrags erfolgen.
Doch auch bei Sonderkündigungen gibt es eine Kündigungsfrist die auch zwei
Monate zum Monatsende beträgt. Jedoch braucht der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag
bzw. den erhöhten Zusatzbeitrag nicht zahlen.
Doch sollte man beim Wechsel der Krankenkasse darauf achten, dass wenn man einen
Wahltarif abgeschlossen hat, muss man 3 Jahre lang bei seiner Krankenkasse
bleiben. Des Weiteren ist in der Zeit eine Kündigung auch durch Sonderkündigung
vollkommen ausgeschlossen. Es gibt also dann keiner Möglichkeit seine aktuelle
Krankenkasse zu wechseln.
Wenn es zu Problemen mit dem Wechsel der Krankenkasse kommt, so hat man die
Möglichkeit Hilfe oder Beschwerden beim Bundesversicherungsamt einzulegen.