Informationen zur Kündigung von Kfz-Versicherungen
Kfz-Versicherung kündigen
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Zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Kfz-Versicherung kündigen?
Eine bestehende Kfz-Versicherung ist nur zu bestimmten Zeiten und Umständen
kündbar. Der wohl berühmteste Stichtag zur wirksamen Kündigung ist sicherlich
der 30.11. eines Kalenderjahres. Damit die Kündigung zum 31.12. eines Jahres
wirksam wird, muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die Versicherung gekündigt
werden sonst können Sie keine neue
Kfz-Versicherung abschließen. Verstreicht die Frist, verlängert sich die Laufzeit der Kfz-Versicherung
um ein weiteres Jahr.
Es gibt hier jedoch auch Ausnahmen: Da es auch Versicherungsverträge gibt, die
nicht mit dem Kalenderjahr enden, gelten hier andere Kündigungsregeln. Dieses so
genannte unterjährige Laufzeitende bedingt eine einmonatige Kündigungsfrist.
Ein besonderes Kündigungsrecht besteht bei einer Beitragserhöhung des bisherigen
Versicherers. Nach Zugang des Schreibens hat der Kunde einen Monat bzw. vier
Wochen Zeit, die Versicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu
wechseln. Bei einer Änderung der Regional- oder Typklasse oder der Änderung der
Vertragsbedingungen kann man seine Kfz-Versicherung sogar fristlos kündigen.
Viele Versicherer versuchen durch ein spätes Schreiben den Kunden zu
verunsichern, indem sie die Erhöhung erst im Dezember zustellen. Hier hat der
Versicherungsnehmer jedoch trotzdem das einmonatige Kündigungsrecht der
Versicherung.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit anschließender Höhereinstufung in der
Schadensfreiheitsklasse kann man als Kunde auch zum Jahreswechsel zu einem
günstigeren Anbieter wechseln. Allerdings wird man dadurch der Höherstufung
nicht entgehen können - man kann nur versuchen, die höheren Beiträge möglichst
gering zu halten. Durch einen Versicherungsvergleich ist dies ganz einfach
möglich.
Bei einem Fahrzeugwechsel kann der Kunde sich auf dem Versicherungsmarkt
umschauen und generell eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Sofern man sein
Auto stilllegen möchte, und sei es auch nur vorübergehend, so ruht der
Versicherungsvertrag einhergehend.
Eine Kündigung beim Kfz-Versicherer muss unbedingt schriftlich und fristgerecht
erfolgen, am besten per Einschreiben. Somit hat man als Kunde einen Beweis in
der Hand, dass die Kündigung auch wirklich abgeschickt worden ist. Auch eine
Kündigung per Fax ist möglich. Hier sollte man das Übertragungsprotokoll
sorgfältig aufheben. Wichtig ist auch, dass man als Kunde eine schriftliche
Bestätigung der Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist einfordert.