Informationen zur Kündigung von Haftpflichtversicherungen
Haftpflichtversicherung kündigen
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Zu welchem Zeitpunkt kann ich eine privaten Haftpflichtversicherung kündigen?
Die private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Versicherung, welche der
Kündigungspflicht unterliegt. Die meisten Haftpflichtversicherungen sind nach
dem Vertragsabschluss in der Regel ein Jahr gültig. Kündigt man diese
Versicherung nicht, so verlängert sich diese Versicherung automatisch um ein
weiteres Jahr. Bei der Kündigung einer Haftpflichtversicherung sollte man
beachten, das die Kündigung schriftlich, am besten in Form eines
eingeschriebenen Briefs erfolgt. Bei der Kündigung, bzw. dem damit verbundenen
Kündigungsschreiben ist zu beachten, das das Kündigungsschreiben nicht nur
fristgerecht aufgesetzt und verschickt wird, sondern dieses auch fristgerecht
bei der jeweiligen Versicherung ankommt. Neben dieser Form der fristgerechten
Kündigung bestehen bei der Haftpflichtversicherung auch andere Möglichkeiten
bzw. Gründe eine Aufhebung des Verhältnisses herbeizuführen. In den meisten
Fällen ist es üblich, das die Haftpflichtversicherung über eine Gesamtdauer von
zehn Jahren abgeschlossen wird. Diese Verträge können nach dem Deutschen Recht
jedoch bereits nach dem Ende des 5. Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3
Monaten fristgerecht gekündigt werden.
Auch eine Kündigung im Schadensfall ist von Seiten des Versicherungsnehmers, als
auch vom Versicherungsgeber möglich. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten,
wenn der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert, oder diesen abgelehnt
hat. Diese Kündigungsform kann immer erfolgen. Auch bei geringen
Schadensbeträgen ist eine Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist nach einem
Schadensfall beträgt einen Monat nach der Zahlung bzw. der Ablehnung der
Schadensregulierung. Eine Kündigung des alten Vertrages ist auch empfehlenswert,
wenn eine Doppelversicherung für den Lebenspartner vorgenommen werden soll. Eine
Versicherung für mehrere Personen ist in der Regel billiger, als beide Personen
einzeln zu versichern. Die meisten Verträge ermöglichen es jedoch eine weitere
Person problemlos in die Versicherung einzubinden, sodass keine zusätzliche,
neue Versicherung abgeschlossen werden muss.
Für die ordentliche Kündigung bei der privaten Haftpflichtversicherung gilt, das
die Kündigung mindestens 3 Monate vor dem Ablauf des Vertrags beim Versicherer
eingegangen sein muss. Bei der außerordentlichen Kündigung, welche zum Beispiel
aufgrund einer Beitragserhöhung erfolgen kann, muss der Versicherungsnehmer eine
Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Um einen Vertragsabschluss aufgrund
von Beitragserhöhungen geltend machen zu können, so muss der Fall eintreten,
dass sich die Prämie muss sich um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr bzw. in den
letzten drei aufeinander folgenden Jahren insgesamt um mehr als 20% erhöht haben
(Dies gilt für Verträge vor dem Jahr 1991). Für Vertragsabschlüsse zwischen dem
01.01.1991 und dem 24.06.1994 gilt jedoch, das die Prämie sich um mehr als 5%
gegenüber dem Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie erhöht haben
müssen.