Versicherungen vorzeitig kündigen

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Haftpflicht / Unfall/ Hausrat / Gebäude- und Rechtsschutzversicherungen werden sehr oft als Fünfjahresverträge mit Beitragsnachlass angeboten. Nach dem neuen Versicherungsrecht dürfen auch diese Verträge schon nach drei Jahren gekündigt werden. Wenn die Betragsnachlässe nicht sehr hoch sind und Sie eine langfristige Versicherung noch nicht möchten, sollten Sie nur einen Jahresvertrag abschließen. Dieser kann dann drei Monate vor Vertragsablauf regulär gekündigt werden.
Bevor Sie einen Versicherungswechsel in Angriff nehmen und die bestehende Versicherung kündigen, sollten Sie immer erst prüfen, dass Sie der neue gewünschte Versicherer auch aufnimmt. Dazu ist er nicht verpflichtet. Weiterhin müssen Sie bedenken, dass es für einige Risiken Wartezeiten gibt (Rechtsschutzversicherung drei Monate) bevor die Versicherung die Regulierung übernimmt.
Bei einigen Versicherungen (Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) haben das Eintrittsalter und bestehende gesundheitliche Risiken einen erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe, so dass oft der spätere Wechsel immer teuerer wird.
Ein Sonderkündigungsrecht wird von den Versicherern in der Regel auch immer akzeptiert, wenn das bestehende Risiko, wofür die Versicherung abgeschlossen wurde weg ist (z.B. Gebäudeversicherung, oder KFZ Versicherung das Haus, bzw. KFZ wurde verkauft).
Sonderkündigungsrecht gilt auch beim Tod des Versicherungsnehmers.