Versicherungen vorzeitig kündigen
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Haftpflicht / Unfall/ Hausrat / Gebäude- und Rechtsschutzversicherungen werden
sehr oft als Fünfjahresverträge mit Beitragsnachlass angeboten. Nach dem neuen
Versicherungsrecht dürfen auch diese Verträge schon nach drei Jahren gekündigt
werden. Wenn die Betragsnachlässe nicht sehr hoch sind und Sie eine langfristige
Versicherung noch nicht möchten, sollten Sie nur einen Jahresvertrag
abschließen. Dieser kann dann drei Monate vor Vertragsablauf regulär gekündigt
werden.
Bevor Sie einen Versicherungswechsel in Angriff nehmen und die bestehende
Versicherung kündigen, sollten Sie immer erst prüfen, dass Sie der neue
gewünschte Versicherer auch aufnimmt. Dazu ist er nicht verpflichtet. Weiterhin
müssen Sie bedenken, dass es für einige Risiken Wartezeiten gibt
(Rechtsschutzversicherung drei Monate) bevor die Versicherung die Regulierung
übernimmt.
Bei einigen Versicherungen (Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)
haben das Eintrittsalter und bestehende gesundheitliche Risiken einen
erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe, so dass oft der spätere Wechsel immer
teuerer wird.
Ein Sonderkündigungsrecht wird von den Versicherern in der Regel auch immer
akzeptiert, wenn das bestehende Risiko, wofür die Versicherung abgeschlossen
wurde weg ist (z.B. Gebäudeversicherung, oder KFZ Versicherung das Haus, bzw.
KFZ wurde verkauft).
Sonderkündigungsrecht gilt auch beim Tod des Versicherungsnehmers.