Informationen zur Kündigung von Versicherungen
Versicherungen kündigen
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Mit einer abgeschlossenen Versicherung möchte sich der Versicherungsnehmer vor
dem jeweiligen Risiko schützen. Dabei gibt es Pflichtversicherungen, die jeder
abschließen muss (
KFZ-Versicherung, Haftpflicht,
Krankenversicherung) und es gibt wichtige
Versicherungen, die jeder Bürger besitzen sollte (
Privathaftpflicht,
Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung für Eigentümer usw.).
Darüber hinaus gibt es Versicherungen, wo der Bürger je nach
Sicherheitsbedürfnis entscheiden muss, ob er dieses Risiko versichern möchte
(Rechtsschutzversicherung,
Lebensversicherung udgl). Jeder Bürger gibt im
Durchschnitt pro Jahr ca. 1600 € für Versicherungsbeiträge aus. Bei dieser Summe
lohnt sich die regelmäßige Prüfung.
Die Versicherungsbedingungen und Beiträge können bei gleicher Absicherung bei
jedem Anbieter unterschiedlich hoch sein und sie können sich auch in der
Vertragslaufzeit verändern das auch auf das neue
Versicherungsvertragsrecht
zurückzuführen ist.
Hier muss jeder selbst ständig prüfen, ob seine abgeschlossenen Versicherung
noch günstig, oder zu teuer geworden ist und sich eine Kündigung löhnt.
Generell gilt, dass die Versicherung drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt
werden kann. Hier gilt der Posteingang beim Versicherer. Ein
Sonderkündigungsrecht besteht immer, wenn die Beiträge erhöht werden.
Sonderkündigungsrecht gilt auch beim Tod des Versicherungsnehmers.
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